Damit Sie im Dschungel der Fristen und Termine nicht die Orientierung verlieren,
haben wir diese für Sie einmal zusammengefasst*:
Datum | Ereignis |
10. jeden Monats | Abgabepflicht Steuervoranmeldungen (Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer), bei Verpflichtung zur monatlichen Abgabe |
10.01. | Abgabepflicht Steuervoranmeldungen (Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer), bei Verpflichtung zur vierteljährlichen Abgabe des IV. Quartals (Vorjahr) |
28.02. | Abgabepflicht für Steuererklärungen des vorangegangenen Steuererklärungen bei steuerlicher Beratung (z.B. durch unsere Kanzlei) |
10.03. | Fälligkeit Einkommensteuervorauszahlung I. Quartal |
10.04. | Abgabepflicht Steuervoranmeldungen (Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer), bei Verpflichtung zur vierteljährlichen Abgabe |
10.06. | Fälligkeit Einkommensteuervorauszahlung II. Quartal |
10.07. | Abgabepflicht Steuervoranmeldungen (Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer), bei Verpflichtung zur vierteljährlichen Abgabe |
31.07. | Abgabepflicht Steuererklärung(en), wenn keine Abgabe durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erfolgt (z.B. durch unsere Kanzlei) |
10.09. | Fälligkeit Einkommensteuervorauszahlung III. Quartal |
10.10. | Abgabepflicht Steuervoranmeldungen (Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer), bei Verpflichtung zur vierteljährlichen Abgabe |
10.12. | Fälligkeit Einkommensteuervorauszahlung IV. Quartal |
31.12. | Abgabe / Offenlegung im Unternehmensregister (ehemals Bundesanzeiger) |
Zusätzlich ist zu beachten:
*Bitte beachten: Wir haften nicht für eine Vollständigkeit der oben aufgeführten Daten/Fristen !!!